AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Die MZ Handelsagentur bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich der Vermarktung von Produkten in Handelsketten an.
b. Kunden können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote, die Sie von MZ Handelsagentur erhalten, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und MZ Handelsagentur kommt erst durch Ihren Auftrag und dessen Annahme durch MZ Handelsagentur zustande. MZ Handelsagentur nimmt Ihren Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E‐ Mail oder durch Zusendung des unterzeichneten Vertrages an.
1.3. Gewährleistung
a. Der tatsächliche Erfolg einer durchgeführten Maßnahme hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, nämlich insbesondere von den vom jeweiligen Plattform- oder Suchmaschinenbetreiber eingesetzten Techniken und Algorithmen, sowie den Bestimmungen der Händler/Einkaufszentralen. Hierauf hat MZ Handelsagentur keinerlei Einfluss.
b. MZ Handelsagentur erbringt gegenüber seinen Kunden Dienstleistungen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts sehen für Dienstleistungsverträge keine Gewährleistungsregelungen vor.
1.4. Freistellung, Haftung
a. Soweit MZ Handelsagentur aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Verhaltens von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde MZ Handelsagentur insoweit von allen Ansprüchen frei.
b. MZ Handelsagentur haftet dem Kunden bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.
c. MZ Handelsagentur haftet dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MZ Handelsagentur nur
i. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
ii. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von MZ Handelsagentur jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Soweit keine anderen Anhaltspunkte gegeben sind, ist dies der dreifache Auftragswert.
d. Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit MZ Handelsagentur Arglist zur Last gelegt werden kann oder im Falle von Garantien oder im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
1.5. Zahlungsziel/Verzug
Soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart, beträgt das Zahlungsziel für sämtliche Leistungen 14 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits richten sich die Ansprüche von MZ Handelsagentur nach den gesetzlichen Verzugsregelungen.
MZ Handelsagentur steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesen höheren Verzugsschaden diesen Ihnen gegenüber geltend zu machen.
1.6. Geheimhaltung
a. Die dem Kunden übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen.
b. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Geheimhaltungspflicht zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an MZ Handelsagentur. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von MZ Handelsagentur nach billigem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
1.7. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
b. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
c. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von MZ Handelsagentur.
Die Zustimmung kann nur versagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt oder geschäftliche Interessen der MZ Handelsagentur verletzt würden.
d. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz vonMZ Handelsagentur.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
e. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
1.8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung gilt eine solche Regelung als gewollt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Beachtung der Zwecksetzung des gesamten Vertrages und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vorhandensein einer Vertragslücke, die dann entsprechend auszufüllen ist.
2. GESCHÄFTSBEDINGUNGENVERMITLLUNG
2.1. Gegenstand des Vertrages
Der Vermittler soll Kontakt zwischen Auftraggeber und Händler herstellen sowie hinsichtlich Geschäftsabläufen und Branchenspezifika beraten und begleiten.
Der Vermittler hat rein beratende und vermittelnde Aufgaben und trägt keinerlei Haftung für den Erfolg der vermittelten Geschäftsbeziehung.
Die operative und rechtliche Zusammenarbeit bzw. alle Bestandteile des Rechtsgeschäfts (Bestellungen, Organisatorisches, Bezahlung, Haftung, Logistik, etc.) erfolgt direkt und ausschließlich zwischen dem Händler und dem Auftraggeber. Daher liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, dass er alle Unterlagen und Rahmenbedingungen vor Auftragsbestätigung an den Händler nochmals sorgfältig prüft und vom Händler schriftlich anfordert. Alle Angaben des Vermittlers sind ohne Gewähr.
2.2. Zeit und Ort der Dienstleistung
Der Vermittler ist hinsichtlich der Art und Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben und der Verwendung seiner Zeit frei.
Er unterliegt keinen Weisungen seitens des Auftraggebers.
2.3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Vermittler parallel zu beauftragen für den Drogerie-und Einzelhandel. Alle Händler oder weitere Vermittler, die sich während der Vertragslaufzeit an Ihn wenden, werden an den Vermittler (Zenger) verwiesen.
2.4. Vergütung
Im Erfolgsfall partizipiert der Vermittler an der zu leistenden Vermittlungsprovision, welche dem individuellen Angebot/Auftrag zu entnehmen ist, (zzgl. der gesetzlichen MwSt von 19%) an sämtlichen zukünftigen Umsätzen, welche zwischen den durch den Vermittler in Kontakt gebrachten Parteien umgesetzt werden. Weitere Zahlungen des Auftraggebers an den Händler, welche den Nettoverkaufswert mindern, trägt der Auftraggeber. Dies können nachgelagert oder Nettoverkaufswert mindernde Zahlungen sein, wie zB. Werbekostenzuschüsse (WKZ), Retourenrückvergütungen, Markantprovision, Skonto, Boni, nachgelagerte Konditionen, nachträgliche Rabatte, etc.)
Sollte der Auftraggeber den Alleinvertretungsanspruch des Vermittlers verletzen, indem der die Waren während der Vertragslaufzeit über einen anderen Vermittler verkauft, verpflichtet er sich dem Vermittler die entgangenen Provisionen in vollem Umfang zu erstatten.
2.5. Zahlung
Der Auftraggeber legt dem Vermittler monatlich die zwischen ihm und dem (den) vermitteltem(n) Händler(n) getätigten Umsätze(n) proaktiv und vollumfänglich als Anlage zu den monatlich einzureichenden Gutschriften offen. Die geschuldete Vermittlungsprovision, welche dem individuellen Angebot/Auftrag zu entnehmen ist, versteht sich zzgl. Mwst 19% des Nettoumsatzvolumens wird vom Auftraggeber nach Zahlungseingang des Handels, spätestens 14 Tage danach an den Vermittler überwiesen.
2.6. Reisekosten und Sonderaufwendungen
Der Vermittler hat Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und nachgewiesenen Reisekosten und Aufwendungen, die ihm im Rahmen dieses Vertrages in Ausübung seiner Tätigkeit entstehen. Reisekosten sind dem Auftraggeber vorab anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
2.7. Verschwiegenheit und Herausgabe von Unterlagen
Der Vermittler und der Auftraggeber verpflichten sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren.
Der Vermittler und der Auftraggeber werden die im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit übertragenen Unterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und nach Ende des Vertrages an den Auftraggeber zurückgeben. Der Vermittler ist nicht berechtigt, an diesen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Sämtliche physischen und digitalen Unterlagen sind nach Ende des Vertrages zurückzugeben bzw. zu löschen.
2.8. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertragsbeginn ist im Auftrag enthalten Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und währt für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den durch den Auftragnehmer vermittelten Parteien.
3. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE AGENTUR
3.1. Allgemeines
a. MZ Handelsagentur erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen, die der Förderung des Absatzes der Waren des Kunden dienen. Diese Dienstleistungen werden durch Beratung im Bereich der Vermarktung von Webseiten und der Suchmaschinenoptimierung, insbesondere auf der Plattform Amazon erbracht.
b. Einzelheiten über Art und Umfang der vom Kunden beauftragten Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils geschlossenen Auftrag.
c. MZ Handelsagentur erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Optimierungstechnik. Soweit durch MZ Handelsagentur Vorschläge zur Optimierung von Angeboten unterbreitet und Änderungen angeregt werden, wird MZ Handelsagentur hierbei auf Empfehlungen der jeweiligen Plattformbetreiber und auf online oder offline bereitgestellte Fachpublikationen zurückgreifen. Diese können immer nur den jeweils aktuellen Erkenntnisstand wiedergeben, jedoch keine Prognose liefern, ob bestimmte Maßnahmen zukünftig noch erfolgversprechend sein werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch geänderte technische Anforderungen, neue Techniken oder neue Gewichtungen bisher eingesetzter Techniken bereits durchgeführte Maßnahmen nicht mehr den ursprünglichen Erfolg bewirken können.
d. MZ Handelsagentur schuldet nicht die rechtliche Prüfung und Beurteilung der erbrachten Leistungen. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich. MZ Handelsagentur wird keine rechtliche Prüfung der erbrachten Leistungen durchführen und erbrachte Leistungen auch nicht auf die fortlaufende rechtliche Zulässigkeit hin überwachen.
e. Die MZ Handelsagentur ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
f. Soweit von einzelnen Suchmaschinenbetreibern im Rahmen der Leistungserbringung Kosten für die technische Durchführung der Kampagnen erhoben werden, steht MZ Handelsagentur das Recht zu, Ihnen diese Kosten weiter zu berechnen. Dies gilt insbesondere für die Kosten des Werbebudgets, der technischen Schnittstellen zur Kampagnensteuerung (z.B. Google API‐ Schnittstelle oder vergleichbare Schnittstellen anderer Anbieter), deren Kosten Ihnen monatlich in tatsächlich angefallener Höhe weiterberechnet werden.
3.2. Pflichten des Kunden
a. Der Kunde unterstützt MZ Handelsagentur bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen, Zugangsdaten und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
b. Der Kunde wird MZ Handelsagentur ausschließlich sachlich richtige Informationen bereitstellen. MZ Handelsagentur wird keine Überprüfung der bereitgestellten Informationen vornehmen und darf insoweit den jeweiligen Angaben des Kunden vertrauen.
c. Der Kunde ist selbst für die rechtlich zulässige Ausgestaltung seiner Werbemaßnahmen verantwortlich und wird die von MZ Handelsagentur unterbreiteten Vorschläge selbst und ohne weitere Aufforderung einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
d. Der Kunde ist verpflichtet, MZ Handelsagentur zu jedem Zeitpunkt auf von ihm festgestellte Auswirkungen der durchgeführten Maßnahmen hinzuweisen und diese entsprechend zu dokumentieren.
Über auftretende Fehler (Deaktivierung oder Sperrung von Angeboten, Sperrung von Benutzerkonten, negative Entwicklung der Darstellung von Suchergebnissen, rückläufige Absatzzahlen) wird der Kunde MZ Handelsagentur unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.3. Urheberrecht / Markennutzung
a. Soweit die MZ Handelsagentur im Rahmen ihrer Leistungen für Sie schutzrechtsfähige Leistungen entwickelt, stehen der MZ Handelsagentur sämtliche Urheber‐ und Verwertungsrechte hieran zu. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe ist untersagt.
b. Der MZ Handelsagentur wird das Recht eingeräumt, Ihren Firmennamen, Ihre Logos und Ihre Marken für die von Ihnen beauftragten Kampagnen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung im Anzeigentext, Quellcode und den hiermit verbundenen URL. Sofern aufgrund von Mehrfachbuchungen und/oder eines verschuldeten oder unverschuldeten Verstoßes gegen die Exklusivität der vorliegenden AGB ein Nachweis der Exklusivität gegenüber Google oder einem anderen Anbieter für die Kundenbeziehung, bzw. für die Verwendung der Marke erforderlich ist, erklären Sie sich dazu bereit, sämtliche hierfür erforderliche Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für einen Auszug aus dem Markenregister, bzw. sämtliche für die Inhaberschaft an der Marke erforderlichen Unterlagen und Erklärungen.
c. Urheberrechte und schutzfähiges Know‐how für eingesetzte Technologien und Prozesse zur Suchmaschinenoptimierung liegen bei der MZ Handelsagentur. Ihnen ist bekannt, dass diese Urheberrechte und das schutzfähige Know‐ how einen wesentlichen unternehmerischen Wert der MZ Handelsagentur darstellen. Zur Absicherung dieses Wertes verpflichten Sie sich dazu, sämtliche von uns erhaltenen Unterlagen, Dokumente, Daten und sonstigen Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie Grundlageninformationen, Informationen über Erfindungen, Entwicklungen und Prozessen, unabhängig davon, auf welche Art und Weise und in welcher Form sie Ihnen zugehen, vertraulich zu behandeln. Die MZ Handelsagentur verwendet zur Optimierung der Ergebnisse unterschiedliche Maßnahmen. Zum Teil werden für unsere Kunden spezielle Internetseiten ganz oder teilweise programmiert, bzw. modifiziert. Sämtliche Urheberrechte dieser Internetseiten liegen ausschließlich bei der JB Handeslagentur. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Aufbau, Struktur, Verlinkungen und Platzierungen von Keywords auf entsprechenden Seiten. Eine Verwendung der entsprechenden Seiten nach Ablauf des vorliegenden Vertragsverhältnisses ist rechtlich zulässig, soweit diese Verwendung ausschließlich im Rahmen des ursprünglichen Vertragszweckes erfolgt, d.h. keine neuen Angebote oder Angebote Dritter verlinkt, bzw. beworben werden.
3.3. Freistellung
a. Die MZ Handelsagentur prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit bei Ihnen. Sofern die MZ Handelsagentur von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellen Sie die MZ Handelsagentur auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung Ihrerseits gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.
b. Die MZ Handelsagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass Ihre betreffenden Internetseiten in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche Ihrerseits wegen einer derartigen, von MZ Handelsagentur nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.